Schadstoffe im Kulturboden
Kulturboden ist wie Wasser eine Grundlage des Lebens, die es zu schützen und langfristig zu erhalten gilt.
Als Kulturboden definiert das Umweltschutzgesetz (USG) die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Diese umfasst in der Regel den Oberboden (A-Horizont) und den Unterboden (B-Horizont).
Für die Untersuchung und Beurteilung der Schadstoffbelastung wird unterschieden, ob der Boden an Ort und Stelle bleibt oder ausgehoben und wegtransportiert wird:
- Boden bleibt an Ort und Stelle
Probenahme und Probenaufbereitung sowie die anschliessende Beurteilung der Messwerte müssen gemäss der “Verordnung über Belastungen des Bodens“ (VBBo) durchgeführt werden.
- Boden wird abtransportiert
Das analytische Vorgehen und die Beurteilung der Messwerte sind gemäss der BAFU-Wegleitung „Verwertung von ausgehobenem Boden“ durchzuführen.
Um zu verhindern, dass Schadstoffe in den Boden und bei der Kultivierung in den Nahrungskreislauf gelangen, legt die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Richtwerte für Düngemittel fest.
- Standardprogramm 11
Analysiert den Totalgehalt an Schwermetallen nach Extraktion mit Salpetersäure, die in der VBBo für die Beurteilung Bodenbelastung hinzugezogen werden.
- Standardprogramm 12
Gibt Auskunft über den Gehalt an Schwermetallen, die aus dem Boden extrahiert werden können.
Standardprogramme 11 und 12 finden Sie in unserem Dienstleistungsverzeichnis auf S. 12. [pdf]




