Aushub, Abfallstoffe
Abfallstoffe, Asphalt, Bauaushub, Bauschutt, Bahnschotter und Altlasten dürfen nicht unbesehen entsorgt werden. Ihre Handhabung wird in der Technische Verordnung über Abfälle (TVA) und den dazu gehörenden Richtlinien für den Aushub und die Verwertung von mineralischen Bauabfällen geregelt.
In der TVA, Stand vom 1.1.2010, wurden die Grenzwerte für die Deponienzuteilung der Abfallstoffe angepasst. Die Änderungen haben wir hier zusammengefasst [pdf] und in einer Tabelle übersichtlich dargestellt [pdf]. Das Amt für Umweltschutz und Energie des Kantons Basle-Landschaft hat eine Orientierungshilfe zu den neuen Zulassungsbestimmungen für Deponien verfasst [pdf]. (Es ist zu beachten, dass die Orientierungshilfe die Definition und Bestimmungen der TVA nicht ersetzt. Der Verordnungstext ist letztlich massgebend.)
Wir bieten Ihnen verschiedene chemisch-analytische Standardprogramme an, die der BAFU-Wegleitung „Altlasten und Abfall, Analysemethoden für Feststoffe …“ entsprechen:
- Standardprogramm 16 und 17
Bietet eine rasche und günstige Übersicht über die Belastung des Aushubs/Abfallstoffs - Standardprogramm 18
Erfasst zusätzlich die Benzinkomponenten und chlorierten Lösungsmittel der Aushubrichtlinien - Standardprogramm 19
Deckt sämtliche Parameter der Aushubrichtlinien ab - Standardprogramm 24
Bestimmt die Schwermetalle im Eluattest nach TVA (CO2-Eluat) - Standardprogramm 25
Bestimmt die Schwermetalle sowie die anorganischen und organischen Inhaltsstoffen im Eluattest nach TVA - Standardprogramm 33
Bestimmt die Schwermetalle der AltlV - Standardprogramm 34
Bestimmt die Anorganika und flüchtige Organika (Schwermetalle, Anionen inkl. Ammonium) der AltlV - Standardprogramm 35
Analysiert die gesamte Stoffliste




