Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bachema AG
Lieferfristen
Die Lieferfrist für Standarduntersuchungen liegt in der Regel bei 5-10 Arbeitstagen. Bei aufwendigeren Analyseaufträgen (Grossserien, Problemlösungen usw.) muss unter Umständen mit längeren Lieferfristen gerechnet werden. Expressanalysen (Lieferfrist 1-3 Tage) werden innert der kürzest möglichen Frist bearbeitet.
Proben- und Datenaufbewahrung
Rückstellmuster von allen Feststoffproben bewahrt die Bachema AG mindestens zwölf Monate auf. Eine längere Archivierung erfolgt nur bei speziellem Auftrag und gegen eine zusätzliche Lagergebühr. Wasserproben werden nur im Ausnahmefall über die Untersuchungszeitspanne hinaus aufbewahrt. Labordaten archivieren wir während 5 Jahren, Berichtsdaten während 10 Jahren.
Geheimhaltung
Die Bachema AG verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung über den Auftraggeber und dessen Produkte bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und sie insbesondere gegenüber Dritten geheim zu halten. Ohne anders lautende Instruktionen des Auftraggebers werden die Untersuchungsresultate ausschliesslich dem Auftraggeber oder dem im Auftrag bezeichneten Partner mitgeteilt.
Qualitätssicherung
Die Bachema AG betreibt seit März 1994 ein Qualitätssicherungssystem nach EN 45001 bzw. ISO 17025 (ab 2001); Schweizerische Akkreditierungsstelle, STS-Nr. 064.
Haftung
Die Bachema AG haftet nicht für allfällige Verletzungen der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Erfüllung eines erteilten Auftrags. Davon ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bachema AG zurückzuführen sind. In solchen Fällen ist die Haftung auf das jeweilige Auftragsvolumen beschränkt. Bei befugter Substitution an Dritte lehnt die Bachema AG jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung ab.




